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LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
Damit besagt sie in den Augen des Durchschnittslesers, auf dessen Verständnis abzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschl.v. 10.10.1995, NJW 1995, S. 3303 ff., 3305, 3310), dasselbe wie die mit dem Antrag zu Ziffer 1 angegriffene Äußerung, nämlich dass die von der Klägerin verlegte Zeitung " B." als ein unselbständiges publizistisches Organ des Pharmaunternehmens fungiere oder jedenfalls zielgerichtet die Geschäfte der S. AG unterstütze. - BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
Die Verbreitung der angegriffenen Äußerungen stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin dar, auf dessen Achtung auch wirtschaftlich tätige Unternehmen Anspruch haben (vgl. BGH, Urt.v. 26.6. 1981, GRUR 1981, S. 846 ff., 847). - BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
Das folgt aus dem Gesichtspunkt des § 186 StGB , der insoweit auch im Zivilrecht Geltung beansprucht (vgl. BGH, Urt.v. 12.5. 1987, NJW 1987, S. 2225 ff., 2226 f. [BGH 12.05.1987 - VI ZR 195/86] ); denn der von dem Beklagten gegen die Klägerin erhobene Vorwurf ist geeignet, das Ansehen eines Unternehmens, das mit dem Anspruch auftritt, redaktionell unabhängige Zeitungen zu verlegen, in der Öffentlichkeit herabzusetzen. - BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
Denn so wie Tatsachenbehauptungen, die unzutreffend sind, dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht unterliegen, weil unzutreffende Tatsachenbehauptungen nicht geeignet sind, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten (vgl. BVerfG, Beschl.v. 11.11.1992, NJW 1993, S. 1845 f., 1845 [BVerfG 11.11.1992 - 1 BvR 693/92] ), so ist auch die Verbreitung von Meinungsäußerungen, die an unzutreffende Tatsachenbehauptungen anknüpfen, grundsätzlich unzulässig, wenn diese damit zur Grundlage herabsetzender Äußerungen über Dritte gemacht werden (…vgl. BVerfG, Beschl.v. 31.8. 2000, NJW-RR 2000, S. 1712 f., 1712 [BVerfG 31.08.2000 - 1 BvR 826/00] ). - BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
Verfassungsrechtlich tragfähige Ablehnung der Bewertung einer Äußerung als …
Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
Denn so wie Tatsachenbehauptungen, die unzutreffend sind, dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht unterliegen, weil unzutreffende Tatsachenbehauptungen nicht geeignet sind, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten (…vgl. BVerfG, Beschl.v. 11.11.1992, NJW 1993, S. 1845 f., 1845 [BVerfG 11.11.1992 - 1 BvR 693/92] ), so ist auch die Verbreitung von Meinungsäußerungen, die an unzutreffende Tatsachenbehauptungen anknüpfen, grundsätzlich unzulässig, wenn diese damit zur Grundlage herabsetzender Äußerungen über Dritte gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl.v. 31.8. 2000, NJW-RR 2000, S. 1712 f., 1712 [BVerfG 31.08.2000 - 1 BvR 826/00] ).